Cookie-Richtlinie – Sportwetten Bonus
Sportwetten Bonus vergleicht Boni und setzt dafür, wie fast jede Website, Cookies und vergleichbare Technologien ein. Diese Richtlinie nennt Zweck und Dauer, und sie beschreibt, wie Sie Ihre Einwilligung erteilen oder zurücknehmen. Wer Informationen auf Ihrem Endgerät speichern oder dort auslesen will, braucht dafür § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Zusätzlich gilt die DSGVO; den Begriff der Einwilligung definiert Art. 4 Nr. 11 DSGVO, die Bedingungen regelt Art. 7 DSGVO. Gemeint sind Cookies als kleine, im Browser abgelegte Textdateien und ähnlich wirkende Techniken wie Local Storage, Session Storage und Pixel.
Streng notwendige Cookies
Ohne sie läuft die Website nicht richtig: Sie merken sich Ihre Consent-Entscheidung, ordnen eine Sitzungs-ID zu oder schützen vor CSRF-Angriffen. Die Speicherung stützt sich auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und bedarf keiner Einwilligung, solange sie unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer beträgt höchstens zwölf Monate, bei manchen Cookies nur die Dauer der Sitzung.
Funktionale Cookies
Funktionale Cookies sind Komfort, keine Notwendigkeit. Sie behalten etwa Ihre Sprache, das gewählte helle oder dunkle Farbschema oder die zuletzt angesehenen Seiten. Gesetzt werden sie nur, wenn Sie nach § 25 Abs. 1 TDDDG ausdrücklich eingewilligt haben. Im Consent-Banner können Sie das tun und die Einwilligung später jederzeit zurückziehen.
Analytische Cookies
Wir wollen wissen, welche Inhalte gelesen werden, um die Website besser zu machen. Analyse-Werkzeuge, die Ihre IP-Adresse ungekürzt übermitteln oder ohne Ihre Zustimmung Profile über Websites hinweg anlegen, kommen nicht zum Einsatz. Eine Einwilligung holen wir dafür gesondert im Consent-Banner ein; die jeweilige Speicherdauer steht dort offen.
Marketing-Cookies
Mit Marketing-Cookies lassen sich Inhalte nach Interessen ausspielen und Werbekampagnen auswerten. Es ist möglich, dass Anbieter dabei Informationen austauschen und Profile bilden. Deshalb werden diese Cookies nur nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gespeichert. Sagen Sie Nein, sehen Sie weiterhin allgemeine, nicht personalisierte Inhalte.
Einwilligung widerrufen
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Zuständige Aufsicht
Für die Kontrolle von DSGVO und TDDDG ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes zuständig, in dem der Betreiber dieser Website sitzt. Daneben können Sie sich nach Art. 77 DSGVO an die Aufsicht Ihres eigenen Bundeslandes wenden. Bußgelder wegen Verstößen reichen bis zu 300 000 Euro.
Stand: 30. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Sportwetten Bonus»
